{"id":522,"date":"2018-03-20T12:03:02","date_gmt":"2018-03-20T12:03:02","guid":{"rendered":"http:\/\/entwicklung.he-internet.de\/wp_wsch\/?page_id=522"},"modified":"2026-03-09T19:11:15","modified_gmt":"2026-03-09T19:11:15","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wsc-haseldorf.de\/?page_id=522","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#ffffff&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_image src=&#8220;http:\/\/www.wsc-haseldorf.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/slider-\u00fcber-uns_3435.jpg&#8220; align=&#8220;center&#8220; align_tablet=&#8220;center&#8220; align_phone=&#8220;center&#8220; align_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;-10px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row column_structure=&#8220;2_3,1_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#ffffff&#8220; custom_margin=&#8220;-11px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;2_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.21.0&#8243; text_font=&#8220;Archivo||||||||&#8220; header_line_height=&#8220;1.2em&#8220; custom_padding=&#8220;50px|||50px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>Vereinssatzung des<br \/>Wassersport-Club Haseldorf e.V.<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.21.0&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; custom_padding=&#8220;|50px||50px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>Ge\u00e4nderte Satzung gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.02.2023<\/p>\n<h1>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins<b>\u00a0<\/b><\/h1>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eWassersport-Club Haseldorf e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Haseldorf. Der Verein bezweckt die die Pflege des Segel- und Motorsportes. Der WSCHa verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Gemeinn\u00fctzigkeitsbestimmungen, insbesondere der Gemeinn\u00fctzigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953.<\/p>\n<p>Der Verein ist ein gemeinn\u00fctziger Sportverein und erstrebt keinen Gewinn. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Der Verein beg\u00fcnstigt keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sind.<\/p>\n<p>Der Verein unterh\u00e4lt eine Jugendgruppe zur Heranbildung des seglerischen bzw. wassersportlichen Nachwuchses und zur F\u00f6rderung der Jugendpflege, die von einem Jugendwart betreut wird.<\/p>\n<p>Der Sitz des Vereins ist Haseldorf. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Elmshorn eingetragen.<\/p>\n<p>Der Verein kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung (einschlie\u00dflich Hafenordnung und Hallenordnung) geben, die von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 2 Vereinsabzeichen (Stander)<\/h1>\n<p>Der W.S.C. Haseldorf e.V. f\u00fchrt den im Folgenden beschriebenen Wimpel:<\/p>\n<p>Der Vereinswimpel besteht aus einem gleichschenkligen Dreieck mit einer blauen Umrandung, das in der Mitte der L\u00e4nge nach durch einen blauen Streifen geteilt wird. Die obere H\u00e4lfte ist rot, die untere H\u00e4lfte orange-gelb. An der Basis des Dreiecks befindet sich senkrecht zu ihr ein Wappenschild, Grundfarbe blau. In dem Wappenschild ist am oberen Rand das Gr\u00fcndungsjahr des Vereins angegeben, oben links 19 und oben rechts 72. Darunter trennt in der oberen H\u00e4lfte ein orangegelber Querbalken, der in der halben H\u00f6he des Wappenschildes beginnend zur Mitte hin ansteigt und zur anderen Seite von der Mitte her in gleicher Weise abf\u00e4llt, den Wappenschild. In den geknickten Querbalken befinden sich in jeder H\u00e4lfte drei liegende rote Eisenh\u00fctchen. Ein gleicher Querbalken verl\u00e4uft in der unteren H\u00e4lfte des Wappenschildes, bei diesem befindet sich der Punkt, an dem er nach unten abknickt in der Mitte des Wappenschildes, au\u00dferdem enth\u00e4lt er in jeder H\u00e4lfte nur zwei liegende rote Eisenh\u00fctchen. Zwischen diesen beiden Querbalken steht die Abk\u00fcrzung f\u00fcr Wassersport-Club, links \u201eW\u201c, in der Mitte \u201eS\u201c und rechts \u201eC\u201c. Unter dem unteren Querbalken steht parallel dazu das Wort \u201eHaseldorf\u201c. Die Spitze des Wappenschildes bildet ein nach oben hin halbrund abgegrenztes Segment in orangegelber Farbe mit einem stehenden roten Eisenh\u00fctchen in der Mitte.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 3 Mitglieder<\/h1>\n<p>Mitglieder k\u00f6nnen sein<\/p>\n<p>1) Ehrenmitglieder<br \/>2) Aktive Mitglieder<br \/>3) Jugendliche Mitglieder<br \/>4) F\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n<p>Zu 1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein oder um den Wassersport im Allgemeinen besondere Verdienste erworben hat.<\/p>\n<p>Zu 2) Aktive Mitglieder sind solche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich aktiv mit allen Rechten und Pflichten am Vereinsgeschehen beteiligen.<\/p>\n<p>Zu 3) Jugendliche k\u00f6nnen mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters in die Jugendabteilung aufgenommen werden und geh\u00f6ren dieser bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an. Soweit sie sich noch in der Ausbildung befinden, kann der Status als Jugendliches Mitglied bis zum 25. Lebensjahr verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p>Zu 4) F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sein, die den Wassersportclub Haseldorf unterst\u00fctzen m\u00f6chten.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h1>\n<p>Neue aktive Mitglieder werden auf Antrag durch den Vorstand aufgenommen und erhalten zun\u00e4chst einen Gaststatus mit allen Rechten und Pflichten eines aktiven Mitgliedes. Nach Ablauf eines Jahres wird auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch die Mitglieder \u00fcber die Aufnahme abschlie\u00dfend abgestimmt.<\/p>\n<p>Die Aufnahme jugendlicher Mitglieder unter 18 erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des Jugendwartes.<\/p>\n<p>Jugendliche \u00fcber 18 Jahre k\u00f6nnen die aktive Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen. Der Gaststatus entf\u00e4llt. Die auf den Antrag folgende Mitgliederversammlung entscheidet abschlie\u00dfend \u00fcber die Aufnahme.<\/p>\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder werden auf Antrag durch den Vorstand aufgenommen.<\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h1>\n<p>Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres gek\u00fcndigt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche an den Verein.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft jugendlicher Mitglieder endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern kein Antrag gem\u00e4\u00df \u00a74, Absatz 4 gestellt wird. Sofern sich das jugendliche Mitglied noch in der Ausbildung befindet, tritt das Ende der Mitgliedschaft mit dem Ende der Ausbildung \u2013 jedoch sp\u00e4testens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres ein.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung oder gegen Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung, bei unbegr\u00fcndeter Zahlungseinstellung oder bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten.<\/p>\n<p>Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorstand hat einen vorliegenden Sachverhalt nach Anh\u00f6rung der Beteiligten eingehend zu pr\u00fcfen. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist auf der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung bekanntzugeben.<\/p>\n<p>Gegen diesen Beschluss des Vorstandes kann der Betroffene binnen einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Mit der Wahrnehmung seiner Interessen kann er ein aktives Mitglied beauftragen. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endg\u00fcltig. Nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. endg\u00fcltigen Entscheidung der Mitgliederversammlung endet die Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft sind die satzungsgem\u00e4\u00dfen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/h1>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\u2022 die Mitgliederversammlung<br \/>\u2022 der Vorstand<br \/>\u2022 die Aussch\u00fcsse<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 7 Die Mitgliederversammlung<\/h1>\n<p>In jedem Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden, und zwar jeweils im ersten Quartal.<\/p>\n<p>Sie hat folgende Aufgaben und Rechte:<br \/>\u2022 Entgegennahme des Gesch\u00e4fts- und Kassenberichts \u00fcber das zur\u00fcckliegende Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\u2022 Entlastung des Vorstandes<br \/>\u2022 Wahlen<br \/>\u2022 Genehmigung des Haushaltsvorschlages<br \/>\u2022 Festsetzung des Aufnahme- und Jahresbeitrages, sowie eventueller Umlagen<br \/>\u2022 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>Der Vorstand kann weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens 1\/5 der gem\u00e4\u00df \u00a712(3) stimmberechtigten Mitglieder gemeinsam einen schriftlich begr\u00fcndeten Antrag stellen oder ein Antrag auf Satzungs\u00e4nderung gem\u00e4\u00df \u00a7 13 eingegangen ist.<\/p>\n<p>Der Vorstand l\u00e4dt zu den Mitgliederversammlungen mit einer Frist von 14 Tagen in Schriftform mit Angabe der Tagesordnung ein.<\/p>\n<p>Alle Beschl\u00fcsse m\u00fcssen mit der Angabe der Stimmverh\u00e4ltnisse schriftlich niedergelegt und vom Schriftf\u00fchrer und dem Vorstandsmitglied, das die Versammlung geleitet hat, unterschrieben werden.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 8 Der Vorstand<\/h1>\n<p>Der Vorstand setzt sich aus f\u00fcnf Mitgliedern zusammen:<br \/>\u2022 dem 1. Vorsitzenden,<br \/>\u2022 dem 2. Vorsitzenden,<br \/>\u2022 dem Schriftf\u00fchrer,<br \/>\u2022 dem Kassenwart,<br \/>\u2022 dem Leiter der Jugendabteilung.<\/p>\n<p>Diese f\u00fcnf Vorstandsmitglieder bilden den eingetragenen Vorstand. Dieser hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Der Verein kann vor den ordentlichen Gerichten von einem der Vorsitzenden zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes vertreten werden. Den Verein verpflichtende Schriftst\u00fccke, besonders verm\u00f6gensrechtlicher Art, sind von einem der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied des zust\u00e4ndigen Fachbereichs zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt 4 Jahre.<\/p>\n<p>Die ordentliche Hauptversammlung kann einen Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, schriftlich, fernm\u00fcndlich oder telegraphisch einberufen werden. In jedem Falle ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse und die Abstimmungsergebnisse enthalten. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren. Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 9 Aussch\u00fcsse<\/h1>\n<p>Die beiden Kassenpr\u00fcfer werden jeweils f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt dergestalt, dass zeitlich versetzt gew\u00e4hlt wird, d. h. in jedem Jahr wird jeweils ein Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt, der dann zwei Jahre im Amt ist.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann im Bedarfsfall zus\u00e4tzliche Aussch\u00fcsse bilden und deren personelle Besetzung vorl\u00e4ufig vornehmen. Auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung sind die Ausschussmitglieder zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufl\u00f6sung von Aussch\u00fcssen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 10 Die Jugendabteilung<\/h1>\n<p>Der Leiter der Jugendabteilung ist verantwortlich f\u00fcr die Ausbildung des wassersportlichen Nachwuchses und die F\u00f6rderung der Jugendpflege. Dabei hat er f\u00fcr die praktische und theoretische Ausbildung und regelm\u00e4\u00dfige gesellige Veranstaltungen in sportlichem und kameradschaftlichem Geiste zu sorgen. Er ist au\u00dferdem verantwortlich f\u00fcr die Pflege und Erhaltung der der Jugendabteilung zur Verf\u00fcgung stehenden Gegenst\u00e4nde des Vereinsverm\u00f6gens. Bei der Planung und Durchf\u00fchrung von Wettfahrten hat eine enge Zusammenarbeit mit den Aussch\u00fcssen zu erfolgen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder der Jugendabteilung sollen ihr Zusammenleben und die Verteilung der Einzelaufgaben in m\u00f6glichst gro\u00dfem Umfang verantwortlich selbst gestalten. Dementsprechend fassen sie im Rahmen der Jugendabteilung alle erforderlichen Beschl\u00fcsse in eigener Verantwortung. Dabei gilt \u00a7 12 sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse, deren Durchf\u00fchrung finanzielle Aufwendungen des Vereins erfordern, bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vorstandes.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 11 Wahlen<\/h1>\n<p>Allgemeines:<br \/>Der Vorstand hat zeitgerecht vor der Durchf\u00fchrung von Wahlen f\u00fcnf Mitglieder als Wahlkommission einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzuschlagen.<\/p>\n<p>Wahlvorschl\u00e4ge sollen m\u00f6glichst vor dem Wahltag schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Sie k\u00f6nnen auch auf der jeweiligen Versammlung bis zum ersten Wahlgang erfolgen.<\/p>\n<p>W\u00e4hlbar sind Ehrenmitglieder, aktive Mitglieder und jugendliche Mitglieder \u00fcber 18 Jahre.<\/p>\n<p>Vorstandswahlen:<br \/>Vorstandswahlen werden in geheimer Wahl durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Gew\u00e4hlt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen (mindestens eine mehr als die H\u00e4lfte der anwesenden, gem\u00e4\u00df \u00a712(3) stimmberechtigten Mitglieder) auf sich vereinigen kann.<\/p>\n<p>Sind mehrere Bewerber vorhanden und wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht, so findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt. Danach ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt hat. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein weiterer Wahlgang.<\/p>\n<p>Ausschusswahlen:<br \/>Die vorgesehene Anzahl von Mitgliedern der Aussch\u00fcsse sowie die zwei Kassenpr\u00fcfer werden mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Wenn mehr Bewerber vorgeschlagen werden als f\u00fcr die Besetzung des Ausschusses vorgesehen sind, so gilt die Reihenfolge der Wahlergebnisse.<\/p>\n<p>Sind nicht mehr Bewerber vorgeschlagen als zu w\u00e4hlen sind, kann durch Akklamation gew\u00e4hlt werden, sofern nicht geheime Wahl beantragt wird.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 12 Abstimmungen<\/h1>\n<p>Sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, werden alle Beschl\u00fcsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p>Wird Antrag auf geheime Abstimmung gestellt, so muss dem stattgege-ben werden.<\/p>\n<p>Stimmberechtigt sind Ehrenmitglieder, aktive Mitglieder und jugendliche Mitglieder \u00fcber 18 Jahre.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderungen<\/h1>\n<p>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung k\u00f6nnen vom Vorstand oder von mindestens f\u00fcnf der gem\u00e4\u00df \u00a712(3) stimmberechtigten Mitglieder gestellt werden. Der Antrag ist mit schriftlicher Begr\u00fcndung so zeitgerecht dem Vorstand zuzustellen, dass er noch allen Mitgliedern schriftlich vor einer Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden kann.<\/p>\n<p>Die Satzungs\u00e4nderung ist angenommen, wenn in der Mitgliederversammlung mindestens \u00be der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dem Antrag zustimmen.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h1>\n<p>Eine Aufl\u00f6sung des Vereins ist nur m\u00f6glich, wenn \u00be der anwesenden, gem\u00e4\u00df \u00a712(3) stimmberechtigten Mitglieder auf der Mitgliederversammlung zustimmen und mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Vorstand einen Monat vor der Mitgliederversammlung eingebracht haben. Ein Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung kann nur dann gefasst werden, wenn auf der Mitgliederversammlung mindestens 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sind weniger als 2\/3 anwesend, so ist eine zweite Versammlung innerhalb einer Frist von vier Wochen mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Anwesenden mit einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dfen kann.<\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der sportlichen Zweckbestimmung f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Gemeinde Haseldorf, die alsbald f\u00fcr F\u00f6rderung sportlicher Zwecke das Verm\u00f6gen zu verwenden hat.<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h1>\u00a7 15 Gerichtsstand<\/h1>\n<p>F\u00fcr Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist das Gericht zust\u00e4ndig, in dessen Bereich der Verein seinen Sitz hat.<\/p>\n<p>Eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg am 02.05.2023<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider show_divider=&#8220;off&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; height=&#8220;15px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;1_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_image src=&#8220;http:\/\/www.wsc-haseldorf.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/historie.jpg&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align_tablet=&#8220;center&#8220; align_phone=&#8220;center&#8220; align_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;100px|50px||&#8220; animation_style=&#8220;slide&#8220; always_center_on_mobile=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][et_pb_image src=&#8220;http:\/\/www.wsc-haseldorf.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/satzung-versammlung.jpg&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align_tablet=&#8220;center&#8220; align_phone=&#8220;center&#8220; align_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|50px||&#8220; animation_style=&#8220;slide&#8220; always_center_on_mobile=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][et_pb_image src=&#8220;http:\/\/www.wsc-haseldorf.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/wimpel.gif&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align_tablet=&#8220;center&#8220; align_phone=&#8220;center&#8220; align_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_margin=&#8220;200px|||&#8220; custom_padding=&#8220;|50px||&#8220; animation_style=&#8220;slide&#8220; always_center_on_mobile=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row column_structure=&#8220;3_4,1_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;3_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;1_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung desWassersport-Club Haseldorf e.V.Ge\u00e4nderte Satzung gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.02.2023 \u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eWassersport-Club Haseldorf e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Haseldorf. 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